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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines: Unsere Angebote, Abschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Vor Abschluß eines Liefervertrages getroffene sonstige schriftliche Vereinbarungen behalten den Vorrang vor diesen Bedingungen, die dann ergänzend Anwendung finden. Spätestens mit und durch Annahme unserer Waren erkennt der Besteller unsere Bedingungen an und verzichtet auf die Berufung auf andere Bedingungen.

2. Auftragsannahme: Aufträge binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Bei besonders anzufertigenden Waren oder Warenteilen behalten wir uns angemessene Mehr- oder Minderlieferungen vor.

3. Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten. Auch wenn bestimmte Liefertermine zugesagt wurden, können Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung gegen uns nicht geltend gemacht werden.

4. Preise sind freibleibend, sie verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertage geltenden Preisen und Rabatten. Sonderpreise bzw. eingeräumte Rabatte sind nur bei fristgerechter Einhaltung des Zahlungszieles wirksam. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz sind wir berechtigt, unseren Listenpreis (Bruttopreis) zu verrechnen. Bei Kauf auf Lieferschein berechnen wir einen Mindestauftragswert von € 50,-.

5. Verpackung: Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten bleiben unser Eigentum und sind spesenfrei an uns zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Versand: geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Werk. Expreßgutmehrkosten sowie Porti und Expreßgutkosten bei Kleinsendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.

7. Zahlung:
a) Fälligkeit: Unsere Forderungen sind 30 Tage nach Rechnungsausstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich, Einleitung eines Vorverfahrens, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird. Treten die genannten Umstände vor der Auslieferung der Ware ein, so sind wir zum sofortigen Vertragsrücktritt, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Einforderung von Vorauszahlungen oder Sicherheiten berechtigt. Nach Überschreiten des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % p. m. zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

b) Skonto: Bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsausstellung werden 2 % Skonto vom Rechnungsendbetrag (inkl. Mehrwertsteuer) unter der Voraussetzung gewährt, dass alle fälligen Rechnungen beglichen sind.

c) Wechsel und Schecks: Die Zahlung mit Wechsel und Schecks erfolgt erfüllungshalber; mit Wechseln bedarf sie besonderer Vereinbarung. Wechsel- und Diskontspesen sind vom Kunden nach Aufgabe in bar zu vergüten. Für auf Nebenplätze oder auf das Ausland gezogene Wechsel oder Schecks übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes.

d) Nachnahme: an Besteller mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme des Rechnungsendbetrages.

8. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen sind (Saldovorbehalt). Wir sind zur Rücknahme der Ware berechtigt, wenn der Besteller uns gegenüber in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter sind ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Die mit einer erforderlichen Exszindierung verbundenen Kosten inklusive der Anwaltskosten sind uns vom Besteller zu ersetzen. Verarbeitung oder Umbildung der Ware wird vom Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. In sämtlichen Fällen gilt als vereinbart, dass der Besteller die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle einer Weiterveräußerung durch Barverkauf geht der erzielte Erlös bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des Vorbehaltskäufers über, welcher den Erlös in dieser Höhe gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen hat. Im Falle einer anderweitigen Veräußerung tritt uns der Besteller bereits jetzt, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises ab. Zu deren Einziehung ist er ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

9. Vorkaufsrecht: Der Besteller räumt uns das Vorkaufsrecht an den Beständen unserer Erzeugnisse ein für den Fall der Liquidation, der Einleitung des Vorverfahrens, des Ausgleichsverfahrens, des Konkurses, der
Schließung seines Betriebes sowie für den Fall, dass er die von uns bezogenen Waren durch Aufgabe der Fertigung oder durch Konstruktionsänderungen nicht mehr verarbeiten kann. 10. Gewährleistung und Schadenersatz: Allfällige Mängel und von der Bestellung abweichende Eigenschaften der Ware müssen binnen 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Teillieferung schriftlich oder telegraphisch uns gegenüber gerügt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sind jegliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und für allfällige Mängelfolgeschäden erloschen. Ist der Besteller Unternehmer, so wird unsere Haftung für Sachschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Wir lehnen jede Regressforderung ab, wenn uns der Eintritt eines Schadenfalles nicht binnen 8 Tagen schriftlich oder telegraphisch gemeldet wird. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die nicht schon durch die obige Regelung für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen sind,können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Wir haben das Recht, etwaige Mängel oder Schäden nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben oder durch entsprechende Preisminderung abzugelten. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung einer Gutschrift in Höhe des dem Besteller berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses vor. Dies kann jedoch erst nach einwandfreierFeststellung und nach genauer Untersuchung in unserem Werk geschehen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Eignung unseres Produktes für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck. Der Besteller verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisungen und alle zweckdienlichen Hinweise zum Gebrauch der gelieferten Waren zu befolgen. Wir übernehmen auch keinerlei Haftung für Ware, die nicht von uns oder über unser Vertriebsnetz erworben wurde. Wir übernehmen auch keinerlei Haftung für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Auch trifft uns keinerlei Haftung für die von Frachtführern verursachten
Transportschäden.

11. Zeichnungen und andere Unterlagen: An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht
für andere als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

12. Datenschutz: Die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsvorfällen stehenden Angaben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
bei uns und uns verbundenen Unternehmen verarbeitet.

13. Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für Baden sachlich zuständige Gericht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Besteller ist österreichisches Recht anzuwenden.
 
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